Fiskalische Hilfsgeschäfte Bedeutung

Suchen

Fiskalische Hilfsgeschäfte

Fiskalische Hilfsgeschäfte Logo #42834Von dem Begriff fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Beschaffung der erforderlichen Sachgüter (Bleistifte, Fahrzeuge usw.) für die öffentlich-rechtlichen Verwaltung, sowie die Beschäftigung der Angestellten im öffentlicht Dienst umfaßt. Im Bereich der Hilfgeschäfte sind die Vorschriften des Privatrechts (BGB, HGB usw.) einschlägig. D.h. an ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/fiskalischehilfsgeschaefte.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.