
Von dem Begriff fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Beschaffung der erforderlichen Sachgüter (Bleistifte, Fahrzeuge usw.) für die öffentlich-rechtlichen Verwaltung, sowie die Beschäftigung der Angestellten im öffentlicht Dienst umfaßt. Im Bereich der Hilfgeschäfte sind die Vorschriften des Privatrechts (BGB, HGB usw.) einschlägig. D.h. an ...
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